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VRV neu: Haushaltsreform für mehr Transparenz in Gemeindebudgets im Burgenland ab 2017

5. Dezember 2014
Ab 2017 ist Doppik auf Gemeindeebene geplant. Etappenweiser Umstieg auf ein modernes Rechnungswesen beginnt ab 2015.

Um mehr Transparenz und Planungssicherheit in den Gemeindebudgets zu schaffen, soll als Teil des Verfassungspaketes ab 2015 die „Doppik“ – eine Haushaltsführung wie in der Privatwirtschaft - in den Gemeinden des Burgenlandes schrittweise umgesetzt werden. Das gaben LH Hans Niessl und LHStv.  Mag. Franz Steindl, Freitag, 5.12.14, bei einem gemeinsamen Pressegespräch mit Vertretern der Gemeindeverbände und des Städtebundes bekannt. Als Vorreiter unter den Bundesländern arbeitet das Burgenland auf Landesebene bereits an der Umsetzung. Nach einem Testlauf in der Gemeinde Antau, der heuer gemeinsam mit Experten des Landes erfolgreich durchgeführt wurde, sollen nun die anderen  Gemeinden folgen. Voraussetzung für die Umstellung ist eine entsprechende Verordnung des Finanzministeriums, die derzeit diskutiert wird. „Der Testlauf in der Gemeinde Antau hat gezeigt, dass viele für den Umstieg notwendige Daten in den Gemeinden bereits vorhanden sind. Das neue System bringt entscheidende Vorteile für die Budgeterstellung in den Gemeinden“, erklärte Niessl. 2017 soll die Umstellung endgültig durchgeführt sein.

Transparenz, Planungssicherheit und Vergleichbarkeit
„Mehr Transparenz, auch gegenüber der Bevölkerung, Nachvollziehbarkeit und Planungssicherheit“ fasste Niessl die Ziele der geplanten Haushaltsreform zusammen. Die Gemeinden sollen künftig einen klaren, raschen Überblick über die Finanzen haben. Das Gesamtbild Vermögen und Schuldenlage solle durch die Gemeindebilanz sichtbar gemacht werden. Steindl nannte als weiteres wichtiges Kriterium auch „die Vergleichbarkeit, und deshalb soll es künftig auch einheitliche Kennzahlen und Standards für die Kontrolle geben, die eine eindeutige Beurteilung der Gemeindebudgets sowohl durch die Gemeindeabteilung als auch durch den Rechnungshof erlauben“.  

Künftig drei Rechnungen
Künftig soll das Rechnungswesen von Ländern und Gemeinden aus drei Rechnungen bestehen: einer Ergebnisrechnung – sie entspricht der Gewinn- und Verlustrechnung in der Privatwirtschaft; einer Finanzierungsrechnung – sie entspricht der Cash-Flow Rechnung in der Privatwirtschaft -, und einer Vermögensrechnung – diese entspricht der Bilanz in der Privatwirtschaft.

Klares Gesamtbild der Vermögenslage und finanzielle Warnsignale
Durch die „Gemeindebilanz“ wird das Gesamtbild der Vermögens- und Schuldenlage ebenso wie die Substanzerhaltungspflicht der Gemeinden, insbesondere durch Abschreibungen, sichtbar. „Damit kann die Gemeinde entsprechend reagieren im Hinblick auf notwendige Erhaltungsmaßnahmen und Investitionen in die Infrastruktur“, präzisiert Niessl. Vermögen, wie etwa Straßen, Gebäude oder Kanalbauten, sollen künftig so bewertet werden, dass sich ein realistisches Bild dieser Vermögenswerte ergibt. Klare Spielregeln für die Verbuchung liefern eine klare Entscheidungsgrundlage für Investitionen. Und durch Abschreibungen von Forderungen, Berücksichtigung von Beteiligungen und Rückstellungen werden finanzielle Warnsignale gegeben. Neu ist auch die eindeutige Trennung in laufenden Betrieb – „operative Gebarung“ – und Investitionen; diese soll Grundlage für die Neuregelung von Darlehensaufnahmen in der Gemeindehaushaltsordnung bilden.

„Richtiger Schritt auf Modernisierungsweg der Gemeinden“
Uneingeschränkte Zustimmung gibt es von der Vertretern der Gemeinden und des Städtebundes, die die Umstellung „als Meilenstein und richtigen Schritt auf dem Weg der Modernisierung der Gemeinden“ sehen.

Die notwendigen Schulungen und Kurse für die  Gemeindebediensteten werden von der Akademie Burgenland durchgeführt. Im Hinblick auf die Anschaffung neuer EDV Software solle 2017 die Umstellung abgeschlossen sein. Als Musterprojekt soll das Modell mit Zustimmung der Gemeinde Antau österreichweit präsentiert werden.

Grundlage VRV
Die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) – vom Bundesministerium für Finanzen und dem Rechnungshof beschlossen – bildet die Rechtsgrundlage für Budgets und Rechnungsabschlüsse auf Landes- und Gemeindeebene. Die derzeit noch gültige VRV aus dem Jahr 1997 verpflichtet Länder und Gemeinden, ein kamerales Rechnungs- und Haushaltswesen („Kameralistik“) zu führen, eine Art Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Die derzeit noch verhandelte VRV 2014 sieht den Umstieg auf ein modernes, unternehmensähnliches Rechnungswesen ("Doppik"), angepasst auf die Gemeinden, vor.

Bildrechte: Büro LHStv. Franz Steindl


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