gvv Aktuell

VRV neu erlassen! Einheitliche Budgetregeln kommen für alle!

20. Oktober 2015
Finanzminister Hans Jörg Schelling hat die lange angekündigten einheitlichen Budgetregeln erlassen. Länder und Gemeinden über 10.000 Einwohner müssen die neuen Vorgaben ab dem Budget 2019 anwenden, alle anderen Gemeinden ab 2020. Spätestens bis dahin müssen sie ihre Budgets auf doppelte Buchführung umstellen und vergleichbare Angaben über Landes- und Gemeindefinanzen liefern.
Die derzeitige "Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung" (VRV) stammt aus 1997. Zeitgemäß sind die darin festgelegten Regeln nicht mehr: Die EU schreibt längst eine mehrjährige Finanzplanung vor und das veraltete System der kameralistischen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung wurde vom Bund bereits vor Jahren durch eine doppelte Buchführung ("Doppik") ersetzt.

Bisher gab es immer wieder Kritik an der mangelnden Transparenz und Vergleichbarkeit der Länderbudgets. So stellte der Rechnungshof wiederholt fest, dass die Länder die eigentlich zur Vereinheitlichung gedachten Budgetregeln unterschiedlich auslegen. So werden zentrale Begriffe (wie "Finanzschulden" oder "Rücklagen") unterschiedlich definiert, auch eine einheitliche Darstellung der Vermögenswerte fehlt. Ein genauer Vergleich der Budgets und Schulden von Ländern und Gemeinden ist damit nicht möglich. Die neue Verordnung soll die meisten dieser Kritikpunkte nun beheben: Ländern und Gemeinden wird die Umstellung von der Kameralistik auf eine Ergebnis-, Finanzierungs- und Vermögensrechnung vorgeschrieben. Bestandteil wird auch eine "Eröffnungsbilanz" über das Landesvermögen zum 1.1.2019 sein. Zentrale Begriffe wie "Finanzschulden", "Haftungen", "Rückstellungen" etc. werden genau definiert. Nicht vorgeschrieben wird Ländern und Gemeinden allerdings eine mehrjährige Budgetplanung. Außerdem gilt die Verordnung zwar für Länder, Gemeinden sowie deren Tochterfirmen, nicht aber für Gemeindeverbände. Dies deshalb, weil zur Regelung dieser Punkte eine Änderung der Finanzverfassung nötig wäre.

Im Gefolge des Salzburger Spekulationsskandals kam Bewegung in die Sache: Gemeinsam mit dem "Spekulationsverbot" 2013 vereinbarten Bund und Länder, bis Juni 2014 ein neues Haushaltsrecht zu verhandeln. Hans Jörg Schelling hat die Reform auf Schiene gebracht. Gemeinsam mit Rechnungshofpräsident Josef Moser, dessen Zustimmung für die Verordnung nötig war und der jahrelang dafür geworben hatte.

Dass der Finanzminister (im Einvernehmen mit dem Rechnungshofpräsidenten) den Ländern Vorschriften für eine einheitliche Darstellung ihrer Finanzlage machen darf, ist im Finanzverfassungsgesetz (§16 Abs. 1) geregelt. Wie weit er dabei gehen darf, ist jedoch seit Erlass der Bestimmung 1948 strittig. Unter Finanzminister Hannes Androsch vereinbarten Bund, Länder und Gemeinden daher 1974, die Regeln gemeinsam auszuhandeln ("Heiligenbluter Vereinbarung"). Diese Verhandlungspflicht hätten die Länder gerne in einen Bund-Länder-Vertrag über einheitliche Budgetregeln übernommen. Nun wurde die Verordnung aber ohne eine solche 15a-Vereinbarung erlassen.

Geplant ist, dass im Burgenland das Land und die Gemeinden diese VRV neu ab 2018 umsetzen, so wie das alle Gemeindevertreterverbände und der Verband der Amtmänner/frauen mit den Spitzen den Landes vereinbart haben, nachdem wir im Burgenland in „Pilotgemeinden“ dies bereits erprobt haben und es sich gezeigt hat, dass es sehr gut funktioniert. (siehe Meldung GVV Homepage 5.12.2014)


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