Mitte März fanden zwei, vom GVV Burgenland, Städtebund Burgenland und Gemeindebund Burgenland organisierte und bezahlte, Schulungsveranstaltungen zu den neuen Förderrichtlinien für die Siedlungswasserwirtschaft statt. Ziel war es, den Gemeindevertretern einen Überblick über die neuen Richtlinien, die mit 1. Jänner 2016 in Kraft traten, zu verschaffen. Die Förderungen ermöglichen und unterstützen maßgeblich die Umsetzung von Maßnahmen zur geordneten Abwasserentsorgung und einer ausreichenden Trinkwasserversorgung in den Gemeinden.
Bei der Förderungsintensität wird künftig generell bei allen förderungsfähigen Anlagen zur Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung zwischen einer Basisförderung und einer Spitzenförderung unterschieden. Der Basisfördersatz wird mit 10% der förderungsfähigen Kosten festgelegt. Der Spitzenfördersatz beträgt im Trinkwasserbereich bis zu 25% und im Abwasserbereich bis zu 40% der förderungsfähigen Kosten. Als Referenten konnten WHR DI Gerald Hüller bzw. DI Gerhard Stöber seitens des Landes, sowie DDr. Dorith Breindl aus dem Bundesministerium und DI Dr. Johannes Laber von der Kommunalkredit gewonnen werden. Insgesamt wurden bei beiden Veranstaltungen in Winden und Oberwart mehr als 80 Personen geschult.
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