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Commerzialbank: Betroffene Gemeinden können entschädigt werden!

11. August 2021
Gemeinden, die Geld durch die Commerzialbank-Pleite verloren haben, können nun mit einer teilweisen Entschädigung durch das Land rechnen.  Das dazu notwendige, bereits im Mai im Landtag beschlossene Gesetz, wurde Mitte August von der Bundesregierung abgesegnet. Die betroffenen Gemeinden können mit rund 60 bis 85 Prozent der verlorenen Einlagen rechnen, wenn sie die Forderung an das Land abtreten. Das Land wird in einer Sammelklage gegen die Republik versuchen, die volle Summe zurückzubekommen. Betroffen sind die Gemeinden Schattendorf, Forchtenstein, Baumgarten, Draßburg, Bad Sauerbrunn, Hirm, Loipersbach, Großhöflein, Sigleß und Krensdorf. Jetzt müssen die Gemeinderäte beschließen, dass sie die Forderungen an das Land verkaufen. Im Vorfeld haben sich die meisten Gemeinden dafür ausgesprochen, das Angebot anzunehmen. Der GVV Burgenland hat sich von Anfang an für eine Entschädigungslösung ausgesprochen und auf Bundesebene eine eigene Einlagensicherung für Kommunen gefordert.

Bildrechte: GVV Burgenland


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