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Forchtenstein: Bürgermeisterstichwahl von Herbst 2022 muss wiederholt werden

23. Juni 2023
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat der von der ÖVP Forchtenstein eingebrachten Anfechtung der Bürgermeisterstichwahl in Forchtenstein (Bezirk Mattersburg) vom Oktober 2022 stattgegeben. Die Wahl ist ab dem Zeitpunkt vor der Kundmachung der engeren Wahl zu wiederholen, so der VfGH. Das bedeutet, nur die Stichwahl um das Bürgermeisteramt muss wiederholt werden. Die Wahl zum Gemeinderat bleibt davon unberührt. Die Wahlleiterin der Gemeindewahlbehörde hatte damals im Herbst 2022 den Wahlakt, entgegen den Bestimmungen der Gemeindewahlordnung, eigenmächtig geöffnet und dann unverschlossen zur Bezirkswahlbehörde gebracht. Dies verstoße, so der VfGH, gegen das Gebot der sicheren Verwahrung der Wahlakte und daher wird die Stichwahl aufgehoben. Wiederholt werden muss die Wahl in Forchtenstein spätestens Anfang Oktober 2023. Der Fristenlauf beginnt ab Kundmachung der VfGH-Entscheidung, also ab sofort. Die Landesregierung fixiert in weiterer Folge innerhalb von 6 Wochen nach Erkenntnis des VfGH den genauen Termin. Die beiden Kandidaten in der Stichwahl sind wie im Herbst 2022: Alexander Knaak (SPÖ) und Josef Neusteurer (ÖVP). Damals gewann Knaak die Stichwahl sehr knapp, mit fünf Stimmen Vorsprung. Der Bürgermeister bleibe bis zur Angelobung des durch die Wahlwiederholung gewählten Bürgermeisters im Amt, so die Landeswahlbehörde. Knaak will nun zunächst die Begründung für die Aufhebung genau studieren. GVV-Präsident Trummer: „Rüdiger Knaak hat bisher sehr klug und besonnen agiert und die Gemeinde bis dato hervorragend geführt. Ich gehe davon aus, dass er die neuerliche Stichwahl gewinnen wird. Wir werden ihn jedenfalls so wie schon bisher tatkräftig unterstützen.“


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