gvv Aktuell

Feuerbeschau wird abgeschafft!

7. Mai 2014
Nachdem der GVV Burgenland schon 2011 ein Gutachten betreffend Abschaffung der Feuerbeschau bei Dr. Philipp Pallitsch in Auftrag gegeben hat und in weiterer Folge immer wieder versucht hat, die Problematik Feuerbeschau im Sinne der Bürgerinnen und Bürger, aber auch im Sinne der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister zu lösen, gibt es nach umfassenden Parteiverhandlungen der Landtagsklubs von SPÖ und ÖVP sowie der Gemeindevertreterverbände unter Einbindung aller im Burgenländischen Landtag vertretenen Parteien und der Rauchfangkehrer eine Lösung. Das Burgenländische Feuerwehrgesetzes 1994 und das Burgenländische Kehrgesetzes 2006 werden geändert. Ziel ist, dass mit 1. Juli 2014 die neuen Bestimmungen in Kraft treten und damit die "Feuerbeschau alt" defacto abgeschafft wird! Kommen wird ab 1. Juli 2014 eine sogenannte "Feuerstättenbeschau" und damit eines der modernsten Gesetze Österreichs in diesem Bereich! Damit wird nicht nur ein Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung für die Bürgerinnen und Bürger geleistet, sondern auch für die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister wird die Haftungsproblematik massiv entschärft, da die Durchführung der Feuerstättenbeschau in Zukunft die Berufsgruppe der Rauchfangkehrer übernimmt, die im Rahmen ihrer Tätigkeit ohnehin die Kehrobjekte aufsuchen. Der Rauchfangkehrer ist zukünftig verpflichtet, sämtliche Feuerstätten samt Verbindungsstücken auf ihre Brandsicherheit zu überprüfen. Eingeführt werden - ähnlich wie in Kärnten - verschiedene Risikoklassen von zu überprüfenden Objekten, für die es unterschiedliche Überprüfungszeiträume geben wird. Für Ein- und Zweifamilienhäuser, die eine Feuerstätte ohne feste Brennstoffe betreiben, fällt die Feuerstättenbeschau gänzlich weg!
Die derzeitige Regelung der Feuerbeschau ist in der Praxis schwer einzuhalten, verursacht einen unnötigen Bürokratieaufwand und hohe Kosten für die Kommission,  da man nach der alten Regelung mit einer mindestens vierköpfigen Kommission mit Kommissionsgebühren in dreistelliger Höhe rechnen musste. Für die neue Feuerungsanlagenbeschau wird lediglich eine Gebühr von 14.- Euro verordnet. Das ergibt hochgerechnet auf das 12jährige Intervall 1,17.- Euro für alle burgenländischen Haushalte, die eine Feuerstätte mit festen Brennstoffen betreiben.


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