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Finanzausgleich bis 2016 verlängert

24. November 2014
Die Finanzreferenten der Länder tagten dieser Tage unter dem Vorsitz von Kärnten in Villach. Die Verlängerung des Finanzausgleiches und die Steuerreform standen im Mittelpunkt der Gespräche. Die Länder erklärten sich dabei bereit, bei der Steuerreform ihren Beitrag zu leisten, jedoch sind bei Veränderungen im Steuersystem intensive Gespräche aller Gebietskörperschaften auf gleicher Augenhöhe notwendig. Burgenlands Finanzreferent Helmut Bieler sprach sich dafür aus, dass diese Verhandlungen getrennt vom Finanzausgleich geführt werden.  

Im April 2014 wurde im Rahmen des Koordinationskomitees eine FAG Verlängerung bis 2016 paktiert, entsprechend dieser Vereinbarung erfolgte bei der Landesfinanzreferentenkonferenz die Ausarbeitung eines Sideletters, der wesentliche Punkte für die Verlängerung enthält. Für die Verhandlungen für den künftigen Finanzausgleich ab 2017 hielten die Finanzreferenten fest, dass auch bei einer Veränderung der Finanzausgleichsmasse der 2005 ausverhandelte einheitliche Schlüssel zwischen Bund, Länder und Gemeinden im Verhältnis 67% 22% 11% beibehalten werden muss. Weiters sind die Verhandlungen zum Finanzausgleich, zur Krankenanstaltenfinanzierung und zum Pflegefonds als Einheit zu sehen. Die 15a- Vereinbarungen, die mit dem Finanzausgleich eng verknüpft sind, sind auf die Dauer des Finanzausgleiches abzuschließen. 

Bild: Finanzreferentenkonferenz Villach Gruppenbild


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