gvv Aktuell

Landesparteitag der SPÖ Burgenland 2016 in Raiding: 2 wichtige Leitanträge aus Sicht des GVV wurden eingebracht und angenommen!

18. April 2016
Antrag 4 GVV: „Jeder Bürger muss gleich viel wert sein!“

Am 16.04.2016 fand in Raiding im Mittelburgenland der außerordentliche Parteitag der SPÖ Burgenland statt. Mehr als 300 Delegierte aus dem ganzen Burgenland, viele davon auch Kommunalmandatare, stimmten über diverse Anträge ab. Zwei wichtige Anträge aus Sicht des GVV Burgenland wurden ebenfalls zur Abstimmung gebracht und wurden einstimmig angenommen. Antrag Nummer 4, direkt eingebracht vom GVV Burgenland, für einen gerechten Finanzausgleich. In diesem Antrag geht es darum, dass jede Bürgerin, jeder Bürger in Österreich, egal wo er oder sie den Hauptwohnsitz hat, egal wie große oder klein die Gemeinde/Stadt ist und wo sie geographisch liegt, in einem ersten Schritt gleich viel an Ertragsanteilen für die Kommune wert sein sollen. Der GVV Burgenland als SPÖ Nebenorganisation hat eine Studie zur Verteilungsgerechtigkeit im FAG in Auftrag gegeben, die die Benachteiligung vor allem des Burgenlandes sichtbar macht und notwendige Modernisierungsmaßnahmen darlegt. Daraus, auf Basis dieser Fakten, entstand die Forderung für eine gerechtere Verteilung und damit vor allem auch für mehr finanzielle Mittel für die burgenländischen Gemeinden. Mit Hilfe der SPÖ Burgenland, die diese Position jetzt auch zu der ihren gemacht hat, fordern wir 

1. Die Finanzmittelanteile für die Länder (20,7%) und für die Gemeinden (11,88%) müssen zumindest in der gleichen Höhe bleiben wie bisher. 
2. Im ersten Verteilungsschritt des FAG müssen alle Einwohner, egal wo in Österreich sie ihren Hauptwohnsitz haben und wie groß ihre Gemeinde ist, gleich viel wert sein. Der veraltete  
    Fixschlüssel bei der Berechnung der Ertragsanteile muss fallen. 
3. Im zweiten Schritt müssen neue, moderne Kriterien für die Verteilung der Ertragsanteile gefunden werden, bei denen die geografische Situation, zentralörtliche Aufgaben sowie besondere 
    Herausforderungen, wie Abwanderung etc. Berücksichtigung finden. 
4. Die Umsetzung eines „Strukturfonds“ für strukturschwache und finanzschwache Regionen bzw. Gemeinden. Der Fonds muss aus Bundesmittel dotiert werden und die Verteilung auf 
    Landesebene erfolgen. 
5. Nach einer Aufgaben- und Ausgabenreform muss zukünftig das Prinzip „Geld folgt Leistung“ gelten, nach dem Motto „Wer anschafft (Gesetze beschließt) muss dafür auch zahlen“. 
6. Es muss zu einer Abgeltung des „grauen Finanzausgleichs“ kommen: Durch zahlreiche Art. 15a B-VG Vereinbarungen, einfache Gesetze und die Asylsituation werden Länder und Kommunen 
    zusätzlich stark belastet. Diese Mehrbelastung durch Gesetze und Vereinbarungen anderer Gebietskörperschaften müssen durch das neue FAG abgegolten werden. 
7. Eine Reform der Grundsteuer für die Städte und Gemeinden ist vorzunehmen, da aufgrund der enorm veralteten Einheitswertberechnung aus den 1970er Jahren viel Geld verloren geht. 
    Es muss ein einfaches und modernes System der Einheitswertbewertung kommen.
8. Eine Entflechtung der Finanzierungströme und Vereinfachung des FAG (zu viele Transfers zwischen den Gebietskörperschaften) ist erforderlich.


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