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Neue Wohnbauförderungs-Richtlinie für 2021 präsentiert

9. Juli 2020
Neue Impulse für leistbares Wohnen/Mehr Förderung für die Gemeinden
Die Attraktivierung der Darlehenskonditionen, Verbesserungen im Bereich der Sanierung, eine Erweiterung und Anpassung des Bonussystems, wie beispielsweise die Erweiterung und Anpassung des Bonussystems auf Basis des Öko-Index, die Förderung von Dach- und vertikalen Außenbegrünungen, ein Bonus für bauen oder sanieren in Abwanderungsgemeinden oder eine höhere Förderung für bodenverbrauchssparendes Bauen - das sind die wichtigsten Neuerungen der Wohnbauförderungs-Richtlinie für 2021, die vom zuständigen Landesrat Heinrich Dorner Anfang Juli 2020 präsentiert wurde und die per 01.01. 2021 in Kraft treten soll. Ende 2018 wurde die „Wohnbauförderung Neu“ beschlossen. Wohnbaulandesrat Heinrich Dorner hat angekündigt, diese nach einem Jahr evaluieren zu wollen. Feedback hat er sich dabei bei einer Tour durch alle Bezirke geholt und auch die Gemeindevertreter stark eingebunden. Nun wird noch einmal nachgeschärft und die Wohnbauförderung wird noch zielgerichteter ausgestaltet.

Die wichtigsten Neuerungen

Die Darlehenskonditionen werden attraktiver: In Hinkunft gibt es eine Fixverzinsung mit 0,9 Prozent auf 30 Jahre bei gleichbleibender Annuität (1,91 Prozent)

Verbesserungen im Bereich der Sanierung: Der maximal förderbare Betrag der energetischen Sanierung wird auf 45.000 Euro aufgestockt (Bisher: 30.000 Euro).

Erweiterung und Anpassung des Bonussystems auf Basis des Öko-Index: Wer ökologisch baut, kann sein Basisdarlehen um bis zu 40 Prozent erhöhen.

Dachbegrünungen und vertikale Außenbegrünungen werden bei Neubau oder Sanierung gefördert: Dach Extensiv: max. 3.000 Euro, Dach Intensiv: max. 4.000 Euro, Fassade: max. 5.000 Euro

Höhere Förderung für bodenverbrauchssparendes Bauen: Erhöhung der Beträge für den Baulückenschluss von 70 auf 100 Euro/m² (+ 30 Euro) (Wohnnutzfläche), von max. 12.600 (Deckelung) auf 20. 000 Euro (+ 7.400 Euro)

 • NEU für die Gemeinden - ein Bonus für sogenannte Abwanderungsgemeinden: Wer in einer Abwanderungsgemeinde (ab zwei Prozent Abwanderung) baut oder saniert, erhält bis zu 15.000 Euro Darlehenserhöhung.

GVV-Präsident Erich Trummer: „Mit diesem Bonus für die  Gemeinden, die von Abwanderung bedroht sind, werden wichtige Impulse und Anreize geschaffen, in dieser Gemeinde zu bleiben oder in diese Gemeinde zu ziehen. Damit werden strukturschwache Regionen, wie zum Beispiel Teile des Südburgenlandes, stark aufgewertet. Das ist, in einer Phase, in der unsere Kommunen vor große Herausforderungen stehen, ein wichtiger Impuls seitens des Landes!“

Bildrechte: GVV Burgenland


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